Kanzlei Wrase

Pauschalangebot Impressum (Anbieterkennzeichnung) erstellen

 

Für den rechtssicheren Betrieb einer Internetpräsenz ist es vor allem für Unternehmen und gewerblich handelnde Personen unerlässlich, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum innerhalb der Internetpräsenz auszuweisen. Sofern ein solches nicht vorhanden oder fehlerhaft ist, besteht eine hohe Gefahr, dass die Betreiber der Internetseite kostenpflichtig abgemahnt werden.

Es gilt hier, wichtige Angaben über das Unternehmen und die verantwortlichen Personen darzustellen. 

 

 

Pauschalangebot:  
Anbieterkennzeichnung (Impressum)
 

49,00 Euro (zzgl. USt.)

 

 

Das hier unterbreitete Angebot beinhaltet die Erstellung einer Anbieterkennzeichnung mit allen erforderlichen Informationen für den konkreten, individuellen Sachverhalt, auf Grundlage der zur Zeit der Erstellung geltenden Bestimmungen.

 

 

 

Im Detail beinhaltet dieses Angebot die folgenden Leistungen:

01 Erstellung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums

02 Kontrolle der Darstellung innerhalb der Internetpräsenz

 

Lassen Sie sich von Beginn an zielgerichtet von uns beraten!

Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet! 

fon: 040 - 357 30 633

fax: 040 - 357 30 634

mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Die Beratung können Sie je nach Belieben persönlich, telefonisch oder per E-Mail in Anspruch nehmen.

 

Wie Sie sehen, bietet unser Angebot höchste Kostentransparenz. Sie erhalten alle notwendigen Dienstleistungen in Bezug auf die außergerichtliche Tätigkeit hinsichtlich der Erstellung eines Impressums / einer Anbieterkennzeichnung.

 

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmer und beinhaltet sämtliche Nebenkosten, bis auf die Umsatzsteuer. Die Annahme eines entsprechenden Angebots bleibt vorbehalten.

 

Hinweis:

Die Inanspruchnahme des Pauschalangebots setzt den vorherigen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung voraus. Eine solche wird dem Mandanten vorab per E-Mail zugsendet. Erst nach rechtskräftiger Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung durch den Mandanten und durch den Rechtsanwalt kommt ein verbindlicher Vertrag (auf Grundlage der hier benannten Festpreisangebote) zu Stande.

 

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns ganz unverbindlich kontaktieren.

 

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