Abmahnung Urheberrechtsverletzung/Filesharing - Pauschalangebot
Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten, weil Sie oder eine andere Person von Ihrem Internetanschluss aus einen oder mehrere Musiktitel, Filmwerke oder sonstige Dateien heruntergeladen hat?
Allgemeine Informationen über die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten Sie unter der Rubrik - Abmahnung Urheberrechtsverletzung.
Speziell für die Vertretung in urheberrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich der zielgerichteten Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung, halten wir ein Pauschalangebot bereit, um die Kosten von vornherein in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens werden lediglich die nachstehend benannten Kosten berechnet. Sofern Sie uns beauftragen, haben Sie stets eine feste Bezugsgröße hinsichtlich der entstehenden Kosten.
Pauschalangebot
Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Filesharing-Abmahnung
ab 129,00 Euro (inkl. MwSt.)
Das hier unterbreitete Angebot beinhaltet eine allgemeine Beratung inklusive einer Empfehlung über das weitere Vorgehen, sowie die Bewältigung sämtlicher, außergerichtlicher Korrespondenz mit der Gegenseite. Die Abmahnung wird eingehend geprüft, anschließend wird der Kontakt zu Gegenseite hergestellt.
Die konkrete Höhe des Pauschalbetrages hängt maßgeblich von der in der Abmahnung geforderten Gesamtsumme ab. Der hier angegebene Pauschalpreis ist bemessen auf eine in der Abmahnung geforderte Gesamtsumme von bis zu 450,00 Euro. Sollte dieser Betrag überschritten werden, fällt der Pauschalbetrag geringwertig höher aus. Wir unterbreiten Ihnen in diesem Fall gerne ein individuelles Angebot.
Im Detail beinhaltet dieses Angebot die folgenden Leistungen:
01 Prüfung der Berechtigung der Abmahnung, die wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes ausgesprochen wurde – insbesondere auf deren Rechtsmissbräuchlichkeit
02 Überprüfung des in der Abmahnung angeführten Streitwertes und der festgesetzten Vertragsstrafe
03 Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, aus der Ihnen keine weitergehenden Gefahren resultieren und mit der die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses ausgeschlossen wird
04 Überprüfung der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren
05 Versuch der Reduzierung der Rechtsanwaltskosten und des Schadensersatzes, sofern eine Haftung besteht
06 Treffen einer Ratenzahlungsvereinbarung, sofern Veranlassung besteht
07 Übernahme sämtlicher außergerichtlicher Korrespondenz mit der Gegenseite
Keine Sorge vor übermäßigen Anwaltskosten – unsere Flatrate:
Sofern Sie mehrere Abmahnungen erhalten oder diese drohen, weil Sie beispielsweise eine Ansammlung von Musiktiteln, wie German Top 100, unerlaubt veröffentlicht haben, empfehlen wir unsere Flatrate-File-Sharing. Sämtliche Abmahnungen, die Sie aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten, werden in diesem Fall durch uns bearbeitet und Sie zahlen ein festes, pauschales Honorar ohne Angst vor unüberschaubaren Kosten haben zu müssen.
Flatrate – Filesharing
Verteidigung gegen eine unbegrenzte Anzahl von Abmahnungen
(Preis auf Anfrage)
Dieses Angebot beinhaltet sämtliche oben benannten Leistungen. Es werden sämtliche Abmahnungen bearbeitet, die Sie aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes erhalten.
Lassen Sie sich von Beginn an zielgerichtet von uns beraten!
Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet!
fon: 040 - 357 30 633
fax: 040 - 357 30 634
mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Beratung können Sie je nach Belieben persönlich, telefonisch oder per E-Mail in Anspruch nehmen.
Die erhaltene Abmahnung können Sie gern per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder per Fax (040 - 357 30 634) an uns senden.
Unser Pauschalangebpt bietet höchste Kostentransparenz. Sie erhalten alle notwendigen Dienstleistungen in Bezug auf die außergerichtliche Tätigkeit hinsichtlich einer urheberrechtlichen Abmahnung zu einem Festpreis.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Die Annahme eines entsprechenden Angebots bleibt vorbehalten.
Hinweis:
Die Inanspruchnahme des Pauschalangebots setzt den vorherigen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung voraus. Eine solche wird dem Mandanten vorab per E-Mail zugesendet. Erst nach rechtskräftiger Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung durch den Mandanten und durch den Rechtsanwalt kommt ein verbindlicher Vertrag (auf Grundlage der hier benannten Festpreisangebote) zu Stande.
Nehmen Sie bitte das Widerrufsrecht zur Kenntnis.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns ganz unverbindlich kontaktieren.
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Dipl. Jurist
Björn Wrase
fon: 040 - 357 30 633
fax : 040 - 357 30 634
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!











