Kanzlei Wrase

22 Mai

Abmahnung Waldorf Frommer - Resident Evil: Afterlife - 3D

Abmahnung Waldorf Frommer - Resident Evil: Afterlife - 3D © Tom - Fotolia.com

Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung eines Films

Film: Resident Evil: Afterlife - 3D  

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht aktuell wieder Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) aus. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "Resident Evil: Afterlife - 3D" und wird im Namen der Constantin Film Verleih GmbH ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.

 

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.

 

Letzte Änderung am Freitag, 07 Juni 2013 14:42
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Aktuelles

Beliebte Beiträge

Aktuelle Abmahnungen

Folgen Sie uns auf...

Kontakt: | |