Sollten Sie eine Abmahung erhalten haben, unterschreiben und zahlen Sie nichts, bevor die Abmahnung nicht einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurde.
Es gilt insbesondere durch die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses zu vermeiden.
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist ohnehin nur dann in modifizierter Form erforderlich, sofern die Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhaber auch tatsächlich begangen wurde oder diesem eine vorwerfbare Mitwirkungshandlung hinsichtlich der Begehung der Urheberrechtsverletzung durch einen Dritten anzulasten ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Haftung vollständig ausgeschlossen werden.
Auch wenn Sie den Urheberrechtsverstoß nicht begangen haben, sollten Sie keinesfalls das Abmahnschreiben bei Seite legen und unbeachtet lassen. Es gilt stets, die in der Abmahnung - wenn auch sehr kurz bemessenen - Fristen zu wahren, innerhalb derer entwender eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben oder aber der tatsächliche Geschehensablauf dargelegt werden sollte.
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Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.












