Kanzlei Wrase

22 Jun

Kornmeier & Partner - The Disco Boys - Arround The World Empfehlung

Kornmeier & Partner - The Disco Boys - Arround The World © XtravaganT - Fotolia.com

 

Kornmeier & Partner – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Musiktitel: The Disco Boys - Arround The World - Various Artists / German Top 100 Single Chart Container vom 13.02.2012

Uns liegt eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung von den Rechtsanwälten Konrmeier & Partner vor, die im Namen der GSDR GmbH ausgesprochen wurde. Die Abmahnung ist datiert auf den 31.5.2012 und hat einen Musiktitel des German Top 100 Single Charts Containers zum Gegenstand.

Innerhalb der Abmahnung wird wie üblich die Abage einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 450,00 Euro, zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten, gefordert.

Sollten Sie eine solche Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass – sollte die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein – eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, stehen Verbaucher regelmäßig vor einer unlösbaren Aufgabe. Die Abänderung/Modifizierung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung birgt für Laien oftmals große Schwierigkeiten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in keinem Fall ungeprüft unterzeichnen und an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner senden. Sie erkennen damit regelmäßig den Verstoß an und verpflichten sich zur Erstattung der aufgeführten Kosten. Eine Pflicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form besteht nicht. Eine Modifizierung ist stets möglich, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt werden.

Auch eine Zahlung sollte nicht vorschnell veranlasst werden. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, können die geforderten Beträge – die Berechtigung der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung vorausgesetzt – in jedem Fall gemindert werden.

Sollten Sie den der Abmahnung gegenständlichen Urheberrechtsverstoß nicht begangen haben und können Sie die Begehung der Urheberrechtsverletzung auch durch berechtigte Anschlussnutzer ausschließen, können sämtliche in der Abmahnung erhobenen Ansprüche zurückgewiesen werden, sofern Sie bei dem Betrieb eines W-LAN-Netzwerkes auch die erforderlichen Sicherungsvorkehrungen (Verschlüssellungsverfahren, eigenständiges Passwort) vorgenommen haben.

 

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Kornmeier & Partner.

 

Letzte Änderung am Freitag, 22 Juni 2012 07:25
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