Kanzlei Wrase

22 Mai

Abmahnung Rasch - Back to Black

Abmahnung Rasch - Back to Black © Tom - Fotolia.com

Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Musikalbum: Back to Black der Künstlerin Amy Winehouse

 

Mir liegt aktuell eine Abmahnung vom 27.10.2011 der Rechtsanwälte Rasch vor. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf das Musikalbum "Back to Black der Künstlerin Amy Winehouse" und wird im Namen der Universal Music GmbH ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von insgesamt 1.200,00 Euro gefordert.

 

Eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte.

 

Letzte Änderung am Freitag, 07 Juni 2013 14:22
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