Kanzlei Wrase

Abmahnung Kornmeier & Partner

Sie haben eine Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt/Main erhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten aus Frankfurt/Main erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung (sog. Filesharing) begangen zu haben?

 

Unterschreiben und zahlen Sie in keinem Fall, bevor die Abmahung nicht eingehend geprüft wurde!

 

Handeln Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich qualifiziert durch uns beraten. Das Erstgespräch ist kostenlos!

01 Unterschreiben und zahlen Sie nichts.

02 Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf.

03 Kontaktieren Sie uns innerhalb der gesetzten Frist.

Sie haben eine Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt/Main erhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten aus Frankfurt/Main erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung (sog. Filesharing) begangen zu haben?

 

Unterschreiben und zahlen Sie in keinem Fall, bevor die Abmahung nicht eingehend geprüft wurde!

 

Handeln Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich qualifiziert durch uns beraten. Das Erstgespräch ist kostenlos!

01 Unterschreiben und zahlen Sie nichts.

02 Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf.

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Kontaktdaten

  

fon | 040 - 357 30 633

Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr

Samstag 9 - 16 Uhr

 

 

fax | 040 - 357 30 634

24 Stunden / 7 Tage die Woche 

 

 

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24 Stunden / 7 Tage die Woche 

Oder Sie kontaktieren uns über das Kontaktformular

  




  


Selbstverständlich können Sie uns die Abmahnung auch auf dem Postweg zukommen lassen:

Kanzlei Wrase
Postfach 61 04 65
22424 Hamburg

 

Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet!

  

Pauschalangebot - Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung ab 129,00 Euro (inkl. MwSt.)

Inhalt der Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

 

Innerhalb der Abmahnung werden durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte folgende Ansprüche wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht:  

 

1. In jeder Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.  

 

2. Weiterhin werden innerhalb der Abmahnung erhebliche Kosten geltend gemacht. Die Rechtsanwäte Kornmeier & Partner vertreten überwiegend Rechteinhaber von dem musikalischen Bereich. In diesem Zusammenahng wird für einen Musiktitel regelmäßig die Zahlung eines pauschalisierten Vergleichsbetrages von 450,00 Euro gefordert. Mit diesem Betrag sollen Schadensersatzansprüche und Rechtsverfolgungskosten abgegolten sein.  

 

Sprechen Sie uns an. Die Zahlungsansprüche können oftmals vollständig ausgeschlossen oder aber erheblich vermindert werden.

 

Verhalten Sie sich richtig!

 

1. Keine Unterschrift!

Unterschreiben Sie weder die der Abmahnung von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten beigefügte, vorformulierte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung noch einen ggf. beigefügten Vergleich. Durch die vorschnelle Unterzeichnung würden Sie ggf. ein Schuldanerkenntnis abgeben. Zudem würde eine verbindliche Vereinbarung hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen getroffen.  Wir prüfen und modifizieren die Unterlassungserklärung stets, damit Sie sich nicht zu mehr verpflichten als eigentlich notwendig und daraus keine Nachteile für Sie resultieren. 

 

2. Keine Zahlung!

Zahlen Sie die von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten geforderten Beträge  nicht vorschnell und ungeprüft. Es kann in nahezu jedem Fall eine verminderte Vergleichssumme ausgehandelt werden. Vorrangiges Ziel ist es jedoch, die Zahlungsansprüche insgesamt zurückzuweisen, sodass Ihrerseits keinerlei Zahlung an die Gegenseite zu richten ist.  
 

3. Kein Kontakt zur abmahnenden Kanzlei

Um negativen Auswirkungen – insbesondere der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses – entgegenzuwirken, sollten Sie in keinem Fall selbst Kontakt zu den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten aufnehmen.

 

4. Rechtskundigen Rat innerhalb der Fristen einholen

Schließlich sollten Sie die Berechtigung der Abmahnung von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälte von uns überprüfen lassen. Dabei sind in jedem Fall die – wenn auch sehr kurz bemessenen – Fristen einzuhalten.  

  

 Vorgehensweise der Kanzlei Wrase 

 

Vorrangiges Ziel ist es, die von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten hervorgebrachten Zahlungsansprüche vollständig zurückzuweisen. Neben der Abagbe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die ein Schuldanerkenntnis ausschließt, werden eine Vielzahl von Angriffspunkten gegen die Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte hervorgebracht. Sollte ein vollständiger Haftungsausschluss aufgrund der konkreten Umstände nicht in Betracht kommen, kann der geforderte Betrag in jedem Fall gemindert werden.  

 

Sofern Sie uns mit der rechtlichen Interessenvertretung beauftragen, müssen Sie vorerst nichts weiter unternehmen. Wir nehmen alle erforderlichen Handlungen vor und führen sämtliche anfallende Kommunikation mit der Gegenseite.

     

Aktuelle Werke & Rechteinhaber

 

Aktuell abgemahnte Werke

– Avicii - Snus (Musiktitel)
– Avicii - Street Dancer (Musiktitel)
– David Guetta - Little Bad Girl (Musiktitel)
– David Guetta feat. Sia - Titanium
– David Guetta feat. Nicki Minaj & Flo Rida - Where Them Girls At (Musiktitel)
– David Guetta feat. Rihanna - Who's That Chick (Musiktitel)
– Pitbull - Bon Bon (Musiktitel)

 

Abmahnende Rechteinhaber

– EMI Music Germany GmbH & Co. KG
– GSDR GmbH

 

Bestandteile Abmahnung

Allgemeine Informationen zu den Bestandteilen einer Abmahnung erhalten Sie hier: "Abmahnung Urheberrechtsverletzung".

 

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